Du hast dein Ergebnis vor dir und in einem Fach stehen 30 bis 49 Punkte: mangelhaft, aber nicht hoffnungslos. Genau in diesem Punktebereich hast du Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung, mit der du das Fach doch noch bestehen kannst. Hol tief Luft, die Situation ist ärgerlich, aber lösbar, wenn du jetzt gezielt vorgehst.
Die Ergänzungsprüfung ist an eine klare Bedingung geknüpft: Du erhältst sie, wenn in genau einem der vier WQ-Fächer (Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern, Unternehmensführung) das Ergebnis zwischen 30 und 49 Punkten liegt, während die übrigen Fächer mit mindestens 50 Punkten bestanden sind. Liegt dein Ergebnis unter 30 Punkten, gilt es als ungenügend, hier gibt es keine Ergänzungsprüfung mehr, sondern nur die reguläre Wiederholung des Fachs.
Stehen mehrere Fächer im mangelhaften Bereich, greift die Ergänzungsprüfung ebenfalls nicht, dann musst du die betroffenen Fächer regulär wiederholen. Prüf dein Ergebnis also Fach für Fach, bevor du in Panik gerätst: Oft betrifft es tatsächlich nur ein einziges Fach, und genau dafür ist die Ergänzungsprüfung gemacht.
Die mündliche Ergänzungsprüfung findet als Einzelprüfung vor der Prüfungskommission statt und dauert in der Regel 15 bis 20 Minuten. Du wirst zu Themen aus genau dem Fach befragt, in dem du im schriftlichen Teil 30 bis 49 Punkte erreicht hast, nicht zu den anderen Fächern. Der genaue Termin liegt meist wenige Wochen nach der Notenbekanntgabe, Details zu Ladung, Ort und Ablauf teilt dir deine IHK schriftlich mit, prüf das unbedingt bei deiner Kammer.
Wichtig für deinen Kopf: Es ist keine Wiederholung der kompletten Klausur, sondern ein fokussiertes Fachgespräch. Du musst in kurzer Zeit zeigen, dass du die Kernzusammenhänge des Fachs verstanden hast, nicht jedes Detail der ursprünglichen Klausur.
Das Ergebnis der Ergänzungsprüfung wird nicht 1:1 übernommen, sondern mit der schriftlichen Note im Verhältnis schriftlich zu mündlich = 2:1 verrechnet. Das bedeutet, dass eine starke mündliche Leistung dein schriftliches Ergebnis anheben kann, eine schwache Leistung es aber auch nicht rettet. So rechnest du:
| Größe | Wert |
|---|---|
| Schriftliches Ergebnis (Fach mit 30-49 Punkten) | 42 Punkte |
| Mündliches Ergebnis (Ergänzungsprüfung) | 72 Punkte |
| Gewichtung | 2 (schriftlich) : 1 (mündlich) |
| Rechnung | (42 × 2 + 72 × 1) ÷ 3 |
| Gesamtergebnis | 52 Punkte |
In diesem Beispiel reicht die mündliche Leistung, um über die Bestehensgrenze von 50 Punkten zu kommen. Hättest du im mündlichen Teil nur 50 Punkte erreicht, läge das Gesamtergebnis bei (42 × 2 + 50) ÷ 3 = 44,7 Punkten, also weiterhin nicht bestanden. Die genaue Berechnungsformel und Rundungsregel kann von IHK zu IHK leicht abweichen, frag im Zweifel direkt bei deiner Kammer nach, wie gerundet wird.
Zwischen Notenbekanntgabe und Ergänzungsprüfung liegt oft nur wenig Zeit. Verzettel dich nicht, sondern arbeite fokussiert:
Mehr zum Aufbau der vier Fächer und den typischen Themen findest du im Überblicksartikel zu den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen.
Fällt auch das verrechnete Gesamtergebnis unter 50 Punkte, gilt das Fach als nicht bestanden. Dann greifen die allgemeinen Regeln zur Wiederholung: Du kannst das Fach zweimal wiederholen, und bereits bestandene Fächer (ab 50 Punkten) werden dir auf Antrag angerechnet, wenn du die Wiederholung innerhalb von zwei Jahren anmeldest. Das bedeutet, du musst in der Regel nicht die komplette WQ-Prüfung neu ablegen, sondern nur das eine offene Fach.
Wie du eine Wiederholung organisierst, welche Fristen dabei gelten und wie du dich diesmal besser vorbereitest, liest du ausführlich im Artikel zur nicht bestandenen Fachwirt-Prüfung.
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist keine Kür, sondern eine reale Chance, ein einzelnes mangelhaftes Fach doch noch zu bestehen, solange kein zweites Fach ebenfalls im 30-49-Punkte-Bereich liegt. Mit 15 bis 20 Minuten Fachgespräch, einer nachvollziehbaren 2:1-Gewichtung und einem fokussierten Lernplan für die verbleibenden Tage hast du gute Karten, das Fach doch noch abzuschließen.
Bei 30 bis 49 Punkten in genau einem Fach, während alle anderen Fächer mit mindestens 50 Punkten bestanden sind. Unter 30 Punkten gibt es keine Ergänzungsprüfung.
In der Regel 15 bis 20 Minuten, als Einzelgespräch zu den Themen des betroffenen Fachs.
Im Verhältnis schriftlich zu mündlich von 2:1. Die exakte Rundungsregel und Terminorganisation prüfst du bei deiner IHK.
Nein. Die Ergänzungsprüfung setzt voraus, dass nur ein Fach zwischen 30 und 49 Punkten liegt. Bei zwei betroffenen Fächern gilt die reguläre Wiederholung.
Dann gilt das Fach als nicht bestanden und du wiederholst es im Rahmen der allgemeinen Wiederholungsregeln, bestandene Fächer bleiben dir dabei innerhalb von zwei Jahren erhalten.
Das hängt von der Gebührenordnung deiner IHK ab, teilweise ist sie im Prüfungsentgelt enthalten, teilweise wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Prüf das direkt bei deiner Kammer.
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