Wenn du gerade erfahren hast, dass du die WQ-Prüfung nicht bestanden hast, ist das erst einmal ein Schlag, aber kein Grund, den Fachwirt abzuschreiben. Es gibt einen klaren, geregelten Weg zurück: erst prüfen, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, sonst die Wiederholung sauber planen.
Bevor du an eine komplette Wiederholung denkst, lohnt sich der Blick auf deine Punktzahlen. Liegst du in genau einem Fach zwischen 30 und 49 Punkten, kannst du in diesem einen Fach häufig eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen, statt die gesamte Prüfung zu wiederholen. Sie dauert meist 15 bis 20 Minuten, und das Gesamtergebnis wird üblicherweise im Verhältnis schriftlich zu mündlich von 2:1 gewichtet. Unter 30 Punkten in einem Fach ist diese Option nicht mehr möglich, dann bleibt nur die Wiederholung. Wie die Ergänzungsprüfung genau abläuft und wie du dich in kurzer Zeit darauf vorbereitest, erfährst du im Artikel Mündliche Ergänzungsprüfung Fachwirt.
Schau dir dazu zuerst dein Prüfungsergebnis genau an: Steht bei einem Fach ein Wert zwischen 30 und 49 Punkten, während alle anderen Fächer mindestens 50 Punkte erreicht haben, ist die Ergänzungsprüfung dein schnellster Weg zum Abschluss.
Liegt kein Fach im Bereich 30 bis 49 Punkte oder betrifft das Nichtbestehen mehrere Fächer, bleibt die reguläre Wiederholung. Die gute Nachricht: Die WQ-Prüfung darfst du zweimal wiederholen. Und du musst nicht alles neu schreiben, was du schon bestanden hast.
| Szenario | Was gilt |
|---|---|
| Ein oder mehrere Fächer mit mindestens 50 Punkten bestanden | Auf Antrag anrechenbar, wenn die Wiederholung innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Prüfung angemeldet wird |
| Anmeldung zur Wiederholung erfolgt später als zwei Jahre nach der ersten Prüfung | Anrechnung bestandener Fächer in der Regel nicht mehr möglich, komplette Wiederholung aller vier Fächer |
| Erste Wiederholung ebenfalls nicht bestanden | Zweite Wiederholung ist möglich, gleiche Regeln zur Anrechnung und Frist gelten erneut |
| Fach in Ergänzungsprüfung mündlich bestanden | Fach gilt als bestanden, keine erneute Prüfung in diesem Fach nötig |
Die Zweijahresfrist ist der entscheidende Punkt: Melde dich zur Wiederholung an, solange sie noch läuft, sonst verlierst du die Anrechnung bereits bestandener Fächer und musst wieder alle vier Fächer schreiben. Die genauen Formulare, Fristen und Termine für die Anmeldung bekommst du bei deiner IHK, das ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich organisiert.
Die WQ-Prüfung findet bundeseinheitlich zweimal im Jahr statt, im Frühjahr etwa im März und im Herbst etwa im Oktober oder November. Der Anmeldeschluss liegt oft schon Monate vorher, bei einer IHK beispielsweise am 15.01. für den Frühjahrstermin und am 01.08. für den Herbsttermin. Diese Daten sind Beispiele einer einzelnen Kammer und kein bundeseinheitlicher Standard, prüfe die aktuellen Fristen deshalb immer direkt bei deiner IHK.
Bevor du wieder wild querbeet lernst, lohnt sich ein nüchterner Blick auf das, was tatsächlich schiefgelaufen ist.
Nach einer nicht bestandenen Prüfung reicht es selten, einfach nochmal dieselben Unterlagen durchzugehen. Sinnvoller ist ein Ansatz, der gezielt an den schwachen Fächern ansetzt und mit prüfungsnahen Fragen regelmäßig testet, ob der Stoff wirklich sitzt, statt nur Skripte zu wiederholen. Wie du dir dafür in überschaubarer Zeit neben dem Beruf einen realistischen Lernplan aufbaust, zeigt dir der Artikel WQ-Prüfung Lernplan.
Setz dir für den zweiten Anlauf konkrete Meilensteine je Fach und überprüfe deinen Fortschritt regelmäßig mit Übungsfragen, die die typischen Themen und Aufgabenformen der WQ-Prüfung abdecken. So siehst du früh, wo noch Lücken sind, statt das erst wieder in der nächsten Prüfung zu merken.
[CTA: WQ-Fragentrainer]
Du darfst die Prüfung zweimal wiederholen. Danach ist in der Regel kein weiterer Versuch mehr möglich, die genauen Regelungen findest du in der Prüfungsordnung deiner IHK.
Ja, Fächer mit mindestens 50 Punkten können auf Antrag angerechnet werden, wenn du dich innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Prüfung zur Wiederholung anmeldest. Nach Ablauf der Frist musst du in der Regel alle vier Fächer erneut schreiben.
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur möglich, wenn genau ein Fach zwischen 30 und 49 Punkten liegt. Bei zwei oder mehr Fächern unter 50 Punkten bleibt nur die schriftliche Wiederholung dieser Fächer.
Bei den meisten IHKs ja, meist auf formlosen Antrag. Das hilft dir, gezielt zu erkennen, wo die Punkte gefehlt haben.
Nein, aber du solltest die Zweijahresfrist für die Anrechnung bestandener Fächer im Blick behalten. Die genauen Anmeldetermine für den nächsten Prüfungstermin erfährst du bei deiner IHK.
Nein. Die WQ-Prüfung ist Teil vieler IHK-Fachwirte wie Wirtschafts-, Industrie- oder Technischer Fachwirt, beim Handelsfachwirt gilt eine eigene Prüfungsstruktur ohne WQ-Teil.
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